Es ist kein Geheimnis, dass das Autorisieren von Interviews ein gern und ziemlich kontrovers diskutiertes Thema ist. Gemeint ist damit, dass der Redakteur nach einem Interview nochmal alle Zitate des Interviewten schriftlich an den Gast, seinen Pressesprecher oder PR-Agenten gibt, um sich diese Antworten – die ja nun so gegeben wurden – noch einmal abnicken zu lassen. Erst dann „darf“ er sie für seinen Text verwenden.
So denken zumindest viele PR-Menschen. Ist aber nicht ganz richtig. DENN: Ein RECHT auf Autorisierung gibt es nicht! Das Autorisieren ist eigentlich ein reines Entgegenkommen des Journalisten. In Deutschland ist diese Masche, im Gegensatz zu anderen Ländern, allerdings sehr üblich geworden.
Vermieden werden sollen durch diesen Prozess grobe sachliche Fehler in den Aussagen des Interviewten, deshalb gestatten Redakteure netterweise das Gegenlesen. Allerdings ist das Autorisieren in den letzten Jahren immer mehr ausgeufert, so dass die ganze Praxis in die Diskussion geraten ist. Hier vier Regeln, die bei der Autorisierung von Interviews eingehalten werden sollten:
- Nicht das Interview umschreiben
Ich habe des Öfteren von Journalisten gehört, dass sie Interviews zurückbekommen haben, die sie überhaupt nicht wiedererkannten. Wörter wurden ausgetauscht, Sätze umformuliert oder komplette Passagen gestrichen.
Auch Nicola Pohl, Chefreporterin der BILD am Sonntag, hat sich neulich im Interview mit PRleben an solche Kandidaten erinnert: Weiterlesen